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Grundstück

Baustrom und Bauwasser — die Baustelle braucht Versorgung, bevor das Haus einen Zähler hat

Ein kleiner Posten, der fast nie im Angebot steht — und ohne den die Baustelle stillsteht.

17. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Ein Rohbau braucht Strom und Wasser, lange bevor das Haus einen eigenen Zähler hat. Der Kran, die Mischmaschine, die Trocknungsgeräte, das Anmachwasser für den Estrich — all das läuft, während der Hausanschluss noch gar nicht gesetzt ist.

Dieser Posten steht in kaum einem Hausbau-Angebot. Er ist nicht groß. Aber er ist da, und wer ihn nicht kennt, bekommt die erste Rechnung, mit der er nicht gerechnet hat, bevor die Bodenplatte trocken ist.

Wie Baustrom funktioniert

Baustrom ist eine provisorische Stromversorgung über einen sogenannten Baustromverteiler — ein grauer oder gelber Kasten mit Zähler, FI-Schutzschaltern und mehreren Steckdosen, meist 32 A oder 63 A.

Der Ablauf hat vier Schritte:

  1. Anmeldung beim Netzbetreiber. Nicht beim Stromlieferanten — beim Netzbetreiber vor Ort. Das muss ein eingetragener Elektro-Installateur machen, Sie selbst können das nicht.
  2. Aufbau des Verteilers. Entweder gekauft oder gemietet. Miete ist bei Bauzeiten unter einem Jahr fast immer günstiger.
  3. Anschluss. Der Netzbetreiber setzt die Verbindung zum Netz — je nach Situation an einen vorhandenen Verteilerkasten in der Straße oder über ein provisorisches Kabel.
  4. Rückbau. Nach Fertigstellung wird der Verteiler abgemeldet und abgebaut.

Dazu kommt der verbrauchte Strom. Ein Einfamilienhaus-Rohbau verbraucht über die Bauzeit typischerweise ein paar Tausend Kilowattstunden — der große Brocken sind Estrichtrocknung und Bautrockner, wenn im Winter gebaut wird.

Bauwasser

Dasselbe Prinzip beim Wasser: Der Wasserversorger setzt einen Bauwasserzähler, oft an einem Standrohr am Hydranten oder an einer provisorischen Anschlussstelle. Anmeldung läuft über den Versorger oder den Bauunternehmer, Abrechnung nach Verbrauch plus Grundgebühr für die Bereitstellungszeit.

Ein Detail, das gerne übersehen wird: Auf Bauwasser wird in vielen Kommunen keine Abwassergebühr erhoben, weil das Wasser im Bauwerk verbleibt. Dafür muss man es aber getrennt anmelden — sonst zahlt man sie mit.

Die Größenordnung

Beide Posten zusammen bewegen sich für ein normales Einfamilienhaus im niedrigen vierstelligen Bereich — Bereitstellung, Miete über die Bauzeit, Verbrauch und Rückbau zusammengenommen. Die genaue Zahl hängt an drei Dingen:

  • Netzbetreiber und Versorger. Die Bereitstellungspreise sind regional sehr unterschiedlich.
  • Bauzeit. Miete und Grundgebühren laufen pro Monat. Eine Bauzeit von zwölf statt sechs Monaten verdoppelt diesen Teil.
  • Jahreszeit. Wer im Herbst Estrich einbringt und über den Winter trocknet, verbraucht ein Vielfaches an Strom gegenüber einem Sommerbau.

Wir nennen hier bewusst keine Punktzahl. Bei Posten, deren Spanne so stark von der lokalen Preisliste abhängt, ist eine gerundete „Faustzahl” irreführend — wir holen für jedes Projekt die konkreten Konditionen des zuständigen Netzbetreibers.

Die Frage, die im Angebot zu stellen ist

Der eigentliche Streitpunkt ist nicht die Höhe. Es ist die Zuordnung: Wer zahlt Baustrom und Bauwasser — Sie oder der Bauunternehmer?

Beide Varianten sind üblich und beide sind in Ordnung. Was nicht in Ordnung ist: dass es im Vertrag nicht steht.

Typische Formulierungen und was sie bedeuten:

  • „Baustrom und Bauwasser sind bauseits zu stellen.” — Das heißt: Sie. Anmeldung, Verteiler, Verbrauch, Rückbau.
  • „Die Kosten für Baustrom und Bauwasser trägt der Auftraggeber.” — Ebenfalls Sie, aber der Unternehmer organisiert es und reicht die Rechnung durch.
  • Steht nichts dazu drin — fragen Sie nach und lassen Sie die Antwort in den Vertrag schreiben. „Bauseits” ist das teuerste Wort im deutschen Bauvertrag, weil es unauffällig aussieht.

Warum ein kleiner Posten trotzdem zählt

Baustrom und Bauwasser kosten ein Bruchteil dessen, was Erschließung oder Bodengutachten ausmachen. Der Punkt ist nicht die Summe.

Der Punkt ist: Wenn ein Angebot diesen Posten nicht kennt, kennt es wahrscheinlich auch die anderen nicht. Ein Angebot, in dem Baustrom, Vermessung, Bodengutachten und Außenanlagen alle fehlen, ist kein günstiges Angebot. Es ist ein unvollständiges.

So gehen wir damit um

Solche Posten gehören vom ersten Tag an in die Kalkulation — auch die kleinen. Wir führen sie einzeln auf, mit den Konditionen des zuständigen Netzbetreibers, nicht mit einer Pauschale.

Wir verkaufen keine Häuser. Unsere Kalkulation wird nicht attraktiver, wenn sie kürzer ist.